Erstellt von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt
Das Gutachten wird fortlaufend erweitert. Stand 02/21
Über das Gutachten:
Das Rechtsgutachten wurde vom Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. in Auftrag gegeben und wird finanziell und ideell von 14 Heilpraktiker/innen-Berufs- und Fachverbänden, über 40 Heilpraktikerschulen und Firmen und fast 400 Einzelpersonen (Heilpraktiker/innen, Patient/innnen) unterstützt. Weitere Informationen zu den Unterstützern finden Sie HIER.
Auf den verlinkten Seiten finden Sie neben der Zusammenfassung der Ergebnisse (Fazit) eine Gliederung, die zu den einzelnen Inhalten des Gutachtens führt.
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Frage 1
Gewährt das Grundgesetz dem Berufsbild „Heilpraktiker“ Bestandschutz oder wäre eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs durch die Errichtung eines umfassenden Arztvorbehaltes verfassungsrechtlich möglich?
Bestünde im Falle einer Berufsschließung ein Bestandsschutz für die bereits aktiven Berufsangehörigen oder für die in einer Ausbildung befindlichen Berufsanwärter?
Frage 2
Wo verlaufen die rechtlichen Grenzen für gesetzliche Einschränkungen der Methoden-/Therapiefreiheit der Heilpraktiker? Was hat der Gesetzgeber bei einer möglichen Ausweitung von bestehenden Tätigkeitsverboten für Heilpraktiker (z.B. aus dem AMG, TFG, IfSG) oder bei der Neubegründung von Arztvorbehalten zu beachten?
Wäre ein Verbot invasiver Verfahren oder ein Behandlungsverbot einzelner, besonders schwerer Erkrankungen zulässig?
Frage 3
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen aus den Bereichen des Zugangs zum Heilpraktikerberuf sowie der Berufsausübung können den individuellen Patientenschutz und kollektiven Gesundheitsschutz erhöhen? (Bitte klicken Sie direkt auf einen der folgenden Unterpunkte)
A.) Berufszugang / Ausbildung / Überprüfung
B.) Regelungen der Berufsausübung
I.) Normative Regulierung des Heilpraktiker-Honorarrechts
II.) Reglementierung der Berufspflichten durch den Erlass einer Berufsordnung
III.) Reglementierung der Heilpraktiker-Weiterbildung
Frage 4
Die Problematik sektoraler Heilpraktikererlaubnisse