An Messeteilnehmer richtet sich das Ausstellerverzeichnis “International Fairs Directory”. Auch hier wird in einem (Anmelde-)Formular der – falsche – Eindruck hervorgerufen, es handele sich um einen kostenlosen Eintrag. Die Zahlungspflicht wird „im Kleingedruckten“ versteckt. Aus diesem Grund sind die Betroffenen nachdem Sie das Formular zurückgeschickt haben von den folgenden Zahlungsaufforderungen von jährlich ca. 1.200 € überrascht.
Sitz des Unternehmens ist Uruguay. Die Zahlungspflicht wird damit begründet, dass gemäß den vereinbarten AGB allein uruguayisches Recht Anwendung finden würde. Selbstbewusst teilt das Unternehmen den unfreiwilligen „Kunden“ mit: „(…) Davon abgesehen liegt weder in Uruguay noch in irgendeinem anderen Teilen der Welt ein negatives Urteil eines ordentlichen Gerichts gegen uns vor.“
Dennoch bestehen hier erhebliche Zweifel daran, dass das Unternehmen seine „Kunden“ gerichtlich in Anspruch nehmen wird. Es sprechen gute Gründe dafür, dass die Verträge unwirksam bzw. anfechtbar sind. Zudem dürfte eine Klage nach uruguayischem Recht vor deutschen Gerichten keine allzu große Freude bei den zuständigen Richtern hervorrufen. Im Zweifel sollten Sie sich zeitnah an einen Anwalt wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.