Online Marketing mit Google & Recht

Der Google-Konzern ist aus unserem täglichen Leben mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Wenn wir etwas im Internet suchen, dann “googlen” wir es. Wir benutzen Google Maps für die Navigation und um Empfehlungen für Dienstleister zu bekommen. Sogar die große Video-Plattform YouTube gehört bereits seit 2006 zum Konzern.

Marktanteil Suchmaschinenanbieter Feb. 2023

Diese enorme Reichweite und die breite Palette von Werkzeugen und Plattformen machen Google zu einem Schlüsselakteur im Bereich des Online-Marketings und ein unverzichtbares Element für viele Unternehmen weltweit.

Eine kurze Übersicht über die Funktion einer Suchmaschine:

Bevor wir in die Details der Beeinflussung von Suchergebnissen bei Google eintauchen, ist es wichtig zu verstehen, wie Suchmaschinen wie Google funktionieren. Google durchsucht das Internet ständig nach neuen Webseiten mit Texten und Bildern und indexiert diese. Dieser Prozess wird als “Crawling und Indexierung” bezeichnet. Dabei werden alle Daten einer Webseite erfasst und in einer riesigen Datenbank gespeichert.

Bei der Bildersuche gewinnt die Suchmaschine noch weiter an Komplexität.

Textmetadaten: Bilder auf Webseiten sind oft von begleitenden Texten umgeben. Google analysiert diese Texte und extrahiert Informationen wie Bildunterschriften, Alt-Tags und den umgebenden Text, um eine Vorstellung davon zu bekommen, worum es auf dem Bild geht.

Bilderkennung: Google hat fortschrittliche Bilderkennungsalgorithmen entwickelt, die Formen, Farben und Muster auf Bildern analysieren können. Diese Algorithmen versuchen, den Inhalt des Bildes zu verstehen und Schlüsselmerkmale zu erkennen.

Ähnlichkeitssuche: Basierend auf den erfassten Textmetadaten und den erkannten Merkmalen eines Bildes kann Google ähnliche Bilder in seiner Datenbank finden. Dies ermöglicht die Anzeige von ähnlichen Bildern in den Suchergebnissen.

Die Reihenfolge der Webseiten und Bilder in den Suchergebnissen wird durch einen Algorithmus bestimmt, der die Relevanz der Ergebnisse für die Suchanfrage bewertet. Faktoren wie Kontext, Verlinkungen, Bildqualität, Bildgröße, Rechte und die Qualität der umgebenden Texte spielen dabei eine Rolle.

 Worauf muss ich als Heilpraktiker:in beim Umgang mit Google achten?

Die wichtigsten Eckpfeiler beim Online Marketing im Google Kontext sind: Suchergebnisse, Bilder und Google My Business.

Suchergebnisse: Sobald Ihre Praxis Website online ist, wird Google diese durchsuchen und durch relevante Schlagwörter in den Suchergebnissen darstellen. Dabei sind alle rechtlichen Anforderungen und Vorschriften einzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel Wettbewerbsbestimmung, Markenrecht, Urheberrecht und Einhaltung der Heilmittelwerbegesetze. Auch in den Vorschautexten dürfen keine rechtswidrigen Inhalte angezeigt werden. Besonders wichtig ist dieser Punkt, wenn Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben oder zur Unterlassung verurteilt wurden.

Bilder: Auch Bilder von Ihrer Webseite oder Bilder, welche mit Ihnen im Kontext stehen, werden in den Suchergebnissen bei der Google Bildersuche zu finden sein. Daher ist es auch wichtig, die Metadaten des Bildes und den Dateinamen passend auszuwählen. Die Beachtung des Urheberrechts, sowie der Schutz Minderjähriger sind unvermeidbar, wenn es um die Auswahl der Bilder für Ihren Praxisauftritt geht. Sind andere Personen auf Fotos abgebildet, sollte eine schriftliche Einwilligung vorher eingeholt werden.

Beispiel: Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie möchte ein Foto von sich auf Ihrer Praxis Webseite hochladen. Das Foto hat den Dateinamen “Psychotherapeutin_Lisa_Mustermann.png”. Dieser Dateiname ist problematisch, da er eine falsche Berufsbezeichnung enthält und Google dazu eine Verknüpfung aufbaut.

Sofern Sie Bilder bei einer Bildagentur erwerben, achten Sie darauf, dass die Lizenz die von Ihnen angestrebte Nutzung des Bildes umfasst. Dokumentieren Sie die Lizenz.

Google My Business: Die Nutzung von Google My Business bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Praxis bei Google Maps zu präsentieren und lokale Patient:innen zu gewinnen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie dieser Eintrag angelegt werden kann. Sie können selbst ein neues Profil erstellen und sämtliche relevante Inhalte hinterlegen. Oder der Eintrag existiert bereits. Dann wurde er von einer anderen Person bereits angelegt. In diesem Fall können und sollten Sie als Praxisinhaber:in diesen Eintrag in Ihre Verwaltung übernehmen. Die Verifizierung erfolgt von Google aus per Post an die hinterlegte Adresse.

Prüfen Sie unbedingt die Richtigkeit der Angaben zu Ihrem Praxisnamen, Ihrer Berufsbezeichnung und Ihren Therapieangeboten. Sie können für falsche Angaben (z.B. als Psychotherapeutin) haften. Vermeiden Sie zudem Begriffe wie Osteopath, Homöopath oder Akupunkteur. Beachten die hierzu diesen ARTIKEL.

Negativbeispiele von Google Business Einträgen

Beispiel Heilpraktiker:in:

Wie kann ich unerwünschte Suchergebnisse bei Google löschen?

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie als Einzelperson keine direkte Kontrolle über die Suchergebnisse von Google haben. Google bestimmt automatisch, welche Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden, basierend auf den von seinen Algorithmen ermittelten Faktoren. Dennoch können Sie die dort angezeigten Vorschautexte oder Vorschaubilder haften! Haben Sie z.B. eine rechtswidrige Berufsbezeichnung aufgrund einer Abmahnung (nur) von Ihrer Website entfernt, kann diese weiterhin in den Vorschautexten der Google-Suche erscheinen. Für die dort angezeigten Einträge können Sie haften; möglicherweise kann hieraus eine Vertragsstrafe im vierstelligen Bereich resultieren. Aus diesem Grund ist in solchen Fällen stets professionelle Unterstützung einer IT-Agentur sinnvoll.

Wenn Sie unerwünschte Suchergebnisse selbst löschen oder ändern möchten, können Sie die folgenden Schritte unternehmen:

Entfernen Sie die Inhalte von Ihrer Webseite: Wenn unerwünschte Suchergebnisse auf einer Webseite gehostet werden, die Ihnen gehört oder die Sie kontrollieren, können Sie die Inhalte von dieser Seite entfernen oder bearbeiten. Dies kann dazu beitragen, dass die unerwünschten Ergebnisse im Laufe der Zeit aus den Suchergebnissen verschwinden.

Entfernen von Inhalten aus externen Webseiten: Hier können Sie den Betreiber von der Webseite mit unerwünschten Inhalten auffordern, diese zu entfernen. Dazu zählen vor allem Online Verzeichnisse, welche ähnlich wie Google, Webseiten durchsuchen und automatisierte Ergebnisse präsentieren.

Verwenden Sie zudem das Google-Entfernungstool: Google bietet ein Tool namens “Entfernen aus der Suche”, mit dem Sie URLs beantragen können, die aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden sollen. Beachten Sie jedoch, dass dies in der Regel nur für bestimmte Arten von sensiblen Informationen oder rechtswidrigen Inhalten gilt und nicht immer erfolgreich ist.

Geduld: Es kann einige Zeit dauern, bis Änderungen an den Suchergebnissen sichtbar werden. Google aktualisiert regelmäßig seinen Index, aber es gibt keine Garantie dafür, wie schnell unerwünschte Ergebnisse verschwinden.

Wichtig: Kontrollieren Sie, ob die Inhalte tatsächlich entfernt wurden!

Wie gehe ich mit negativen Bewertungen bei Google um?

Der Umgang mit negativen Bewertungen bei Google erfordert eine sorgfältige Herangehensweise, um das Vertrauen Ihrer Patient:innen zu bewahren und gleichzeitig professionell und kundenorientiert zu wirken. Hier sind einige Schritte, die Sie bei negativen Bewertungen befolgen können:

Reagieren Sie zeitnah: Google bietet Ihnen die Möglichkeit ein Feedback zu Bewertungen zu schreiben. Reagieren Sie so schnell wie möglich auf negative Bewertungen. Dies zeigt, dass Sie die Meinungen Ihrer Kunden ernst nehmen. Vermeiden Sie es, in Ihrer Antwort emotional oder defensiv zu sein. Bleiben Sie höflich und professionell, selbst wenn die Bewertung unfair erscheint.

Zeigen Sie Konsistenz: Reagieren Sie auf negative Bewertungen genauso professionell wie auf positive. Konsistenz in Ihren Reaktionen zeigt, dass Sie für alle Kunden gleich sind.

Fordern Sie positive Bewertungen: Bitten Sie zufriedene Kunden darum, positive Bewertungen abzugeben. Dies kann dazu beitragen, das Verhältnis von positiven zu negativen Bewertungen zu verbessern. Beachten Sie aber, dass sämtliche Bewertungen wahrheitsgemäß sein müssen. Sie dürfen die Kunden nicht inhaltlich beeinflussen oder einen Anreiz für eine positive Bewertung schaffen.

Und im Härtefall?

In der Regel können Sie negative Bewertungen bei Google nicht direkt löschen lassen, es sei denn, sie verstoßen gegen die Richtlinien von Google oder sind rechtswidrig. Google hat klare Richtlinien für Bewertungen, und sie werden nur in bestimmten Fällen entfernt:

Verstoß gegen die Google-Bewertungsrichtlinien: Wenn eine Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt, wie z.B. beleidigende oder diffamierende Inhalte, Spam oder gefälschte Bewertungen, können Sie diese melden. Google kann in solchen Fällen die Bewertung prüfen und gegebenenfalls entfernen.

Rechtliche Schritte: Wenn eine Bewertung falsche Informationen enthält oder rechtlich problematisch ist (z.B. Verleumdung oder Veröffentlichung von persönlichen Daten ohne Zustimmung), könnten rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, um die Bewertung entfernen zu lassen. Dies erfordert in der Regel die Unterstützung eines Anwalts. Dieser kann für Sie eine Löschung der rechtswidrigen Aussagen beantragen.

Rücknahme der Bewertung durch den Verfasser: In manchen Fällen kann es hilfreich sein, den Verfasser einer negativen Bewertung freundlich zu kontaktieren und nach einer möglichen Rücknahme oder Änderung der Bewertung zu fragen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Google Bewertungen in der Regel nicht aufgrund von Meinungsverschiedenheiten oder negativen Erfahrungen des Kunden entfernt. Negative Meinungen und Erfahrungen sind Teil des Geschäfts, und es ist wichtig, professionell und konstruktiv damit umzugehen.

Autorin: Juliane Janata, Heilpraktikerin und Informatikerin
“Die Autorin verfügt über langjährige Erfahrung als Informatikerin und hat während dieser Zeit umfassende Kenntnisse im Umgang mit Online-Medien erworben. Aktuell praktiziert sie selbst als Heilpraktikerin und integriert erfolgreich ihr Fachwissen aus beiden Bereichen, um Kolleginnen und Kollegen technisch bei der Umsetzung von Webseiten und Online-Marketing zu unterstützen.
Kontakt über: juliane.janata@gmail.com

Mitarbeit: Dr. René Sasse, Rechtsanwalt
Datum: 05.01.2024